Vorbemerkungen
Anliegen
GINKO ermittelt aus der Sicht der betroffenen schwerhörigen, ertaubten und gehörlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, inwieweit die gesetzlichen Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX oder in der UN-BRK am Arbeitsplatz umgesetzt werden.
Ziel
GINKO beschreibt zusammenfassend Fakten zur Umsetzung der Gesetze und will mögliche kausale Zusammenhänge aufdecken und quantifizieren.
GINKO-Stichprobe
Die Umfrage ist eine Stichprobe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Hörschädigung, jedoch nicht eine Statistik wie z.B. die amtliche Statistik der Arbeitslosenzahlen.
Die Frage ist, ob es sich bei der gewonnenen Stichprobe um eine reine Zufallsstichprobe handelt, aus der Rückschlüsse auf eine Grundgesamtheit aller berufstätigten Menschen mit einer Hörschädigung zulässig sind.
Eine Grundgesamtheit im eigentlichen Sinne kann nicht definiert werden, da in Deutschland keine Zahlen vorliegen zur Hörschädigung im Allgemeinen und zur Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen mit einer Hörschädigung im Besonderen.
Deshalb sollten aus wissenschaftlicher Sicht die Aussagen ausschließlich auf die GINKO-Stichprobe bezogen werden. Daran haben sich über 3.000 berufstätige Menschen mit einer Hörschädigung beteiligt. Die GINKO-Stichprobe ist somit eine breite Datengrundlage für Analysen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse.