Unterstützte Beschäftigung
Nach § 38a SGB IX besteht für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf die Möglichkeit der Unterstützten Beschäftigung.
Ziel
ist es, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten.
Unterstützte Beschäftigung umfasst:
- eine individuelle betriebliche Qualifizierung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes und
- im Anschluss daran bei Bedarf eine Berufsbegleitung durch eine geeignete Person.
Die Dauer einer Unterstützten Beschäftigung richtet sich dabei nach den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen.
Von 3.189 berufstätigen GINKO-Teilnehmenden nutzen 6,4% (n=204) das Recht auf eine Unterstützte Beschäftigung .

