Teilzeit
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Anspruch ist nicht auf bestimmte Gruppen, wie z.B. schwerbehinderte Arbeitnehmende, beschränkt.
Von 3.189 berufstätigen GINKO-Teilnehmenden arbeiten 21,3% (n=680) in Teilzeit.
Statistische Analyse
Es sind mehr weibliche Teilnehmende teilzeitbeschäftigt als männliche:
- 35,7% (n=577) weibliche Teilnehmende,
- 6,3% (n=97) männliche Teilnehmende.

