Qualifizierung / Weiterbildung
Für die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit einer Hörschädigung ist es wichtig, dass sie ihre Kennnisse und Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln und an neue Anforderung anpassen können.
Das Recht schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine Qualifizierung bzw. Weiterbildung ist in Gesetzen festgeschrieben (§81 des SGB IX, Art.27 der UN-BRK).
Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch
- auf bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens und
- auf Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung.
GINKO-Frage:
Werden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zur Qualifizierung bzw. Weiterbildung umgesetzt?
Von 3.189 berufstätigen GINKO-Teilnehmenden werden
- 17,3% (n=552) bei Fort- und Weiterbildungen im Betrieb bevorzugt berücksichtigt und wird für
- 15,6% (n=496) die Teilnahme Fort- und Weiterbildungen außerhalb vom Betrieb erleichtert.
