Persönliches Budget
Ein Persönliches Budget ermöglicht ein selbstbestimmteres Leben.
Nach §17 SGB IX können betroffene behinderte Menschen mit einem Geldbetrag in eigener Verantwortung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einkaufen.
Leistungen sind budgetfähig, wenn der Hilfebedarf alltäglich und regelmäßig wiederkehrend ist.
Für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben sind das z.B. Leistungen
- für eine Arbeitsassistenz,
- für technische Arbeitshilfen oder
- zur beruflichen Weiterbildung.
Von 3.189 berufstätigen GINKO-Teilnehmenden haben:
- 7,7% (n=244) ein Persönliches Budget, 4,9% (n=155) vollständig bewilligt, 2,8% (n=89) teilweise bewilligt.
- 13,9% (n=444) die Absicht, ein Persönliches Budget zu beantragen,
- 16,1% (n=515) keinen Bedarf.
Von den 3.189 berufstätigen GINKO-Teilnehmenden kennen etwas mehr als die Hälfte, 51,9% (n=1.654), das Persönliche Budget nicht.

