Projekt-Idee
Seit 2001 gibt es gesetzliche und politische Bestrebungen zur besseren Teilhabe von Menschen mit Hörschädigung (schwerhörig, ertaubt, gehörlos) am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben.
Zwei Meilensteine mit Erfolg:
- Das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) verbessert das deutsche Sozialrecht und die rechtliche Situation.
Beispiel: Regelung für die Arbeitsassistenz in §102 Abs. 4 - Die Deutsche Gebärdensprache wird 2002 als offizielle Sprache anerkannt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterstützt die Entwicklung, vor allem mit Artikel 27.
Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen ihre Menschenrechte voll und gleichberechtigt wahrnehmen können.
Problem:
Es gibt keine konkreten Daten für Deutschland zu:
Barrieren, Perspektiven und Potentialen von Menschen mit Hörschädigung am Arbeitsmarkt und zur Umsetzung der Gesetzes-Inhalte.
Lösung:
- GINKO will diese Informationslücke schließen.
- GINKO befragte deshalb bundesweit hörgeschädigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Inhalten der aktuellen Gesetzgebung und zur Situation am Arbeitsplatz.
GINKO heißt:
Gesetzeswirkungen bei der beruflichen Integration schwerhöriger, ertaubter und gehörloser Menschen durch Kommunikation und Organisation.